Hafengebühren

Wir investieren kontinuierlich – und mit Leidenschaft – in die Unterhaltung und den Ausbau der Häfen in Bremen und Bremerhaven. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und den technischen Standards zu entsprechen; um effizient zu agieren und auch in Zukunft sichere Arbeitsplätze zu bieten. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten öffentliche Abgaben, die bei der Nutzung der Häfen anfallen. Die rechtliche Grundlage bildet die Bremische Hafengebührenordnung. Jedes Schiff, das die bremischen Häfen ansteuert, entrichtet eine Gebühr. Die ergibt sich aus der Schiffsgröße (Bruttoraumzahl), variablen Grundbeträgen, dem Schiffstyp, der Tätigkeit oder aus dem Fahrtgebiet.

Mitarbeiter am Steuerstand der Kaiserschleuse

Die Abrechnung.
Kurz und gut.

Im Auftrag des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen erhebt bremenports die Hafenabgaben. Dazu gehören auch die Aufwendungen bestimmter Hafendienstleister wie den Lotsen in Bremen und Bremerhaven oder dem beauftragten Abfallunternehmen.

Unser Anspruch:
Wir wickeln die Abrechnung der Schiffe so schnell und reibungslos wie möglich ab. Gleichzeitig erheben wir Daten, um mehr über die Entwicklung des Hafens zu lernen und Politik und Hafenwirtschaft bei Fragen beratend zur Seite zu stehen.

Rabatt fürs Klima:
ESI – die umweltbezogene Raumgebühr 

Bereits seit dem 1. Januar 2012 hat das Land Bremen eine Umweltkomponente zur Raumgebühr eingeführt. Als Bemessungsgrundlage dient der Environmental Ship Index, kurz ESI. Er macht als internationaler Standard die Emissionen von Seeschiffen vergleichbar. Schiffseigner*innen und Reedereien können ihre Schiffe im Rahmen des ESI einstufen lassen, indem sie alle relevanten Daten auf der Homepage eingeben. Die Schiffe erhalten daraufhin eine Zertifizierung, die sie als Grundlage für einen umweltbezogenen Rabatt der Raumgebühr nutzen.

 

Das Prinzip des ESI ist einfach: Schiffe mit niedrigen Emissionswerten zahlen weniger Raumgebühr als solche, die die Umwelt stärker belasten. Dabei bezieht der ESI die festgelegten Richtwerte für Stickstoff- und Schwefeloxide der International Maritime Organisation (IMO) ein. Das Schiff erhält anhand dieser Werte eine Einstufung in ESI-Punkten. Verfügt das Fahrzeug darüber hinaus noch über ein Lärm-Mess-Report um seine Geräuschemissionen zu reduzieren, werden weitere Punkte gutgeschrieben. 



In Bremen gelten dazu folgende Regeln (Auszug):

ESI (ENVIRONMENTAL SHIP INDEX)-RABATT

Insgesamt 25 Schiffe mit dem besten ESI-Wert ≥ 45 Punkten pro Quartal erhalten einen Rabatt von 15 Prozent pro Anlauf, jedoch maximal 4.500 Euro. Mehrere Schiffe können sich hierbei den gleichen Rang teilen. Der Rabatt wird zum Jahresende gewährt. Antragsberechtigt ist der Gebührenschuldner. Die Überprüfung nimmt bremenports auf Antrag vor. Sofern ein LNG-Rabatt gewährt wird, erhalten Sie keinen zusätzlichen ESI-Rabatt. Fahrzeuge, die zudem über einen Lärm-Mess-Report verfügen, der in der ESI-Datenbank eingetragen ist, erhalten dafür zusätzlich 20 ESI-Punkte.

LNG-RABATT

Fahrzeuge, die ausschließlich von LNG oder Methanol angetrieben werden und über einen ESI-SOx-Wert > 98 verfügen, erhalten einen Rabatt von 20 Prozent pro Anlauf, jedoch maximal 6.000 Euro. Der Rabatt wird zum Jahresende gewährt. Antragsberechtigt ist der Gebührenschuldner. Die Überprüfung nimmt bremenports vor. Sofern ein ESI-Rabatt gewährt wird, erhalten Sie keinen LNG-Rabatt.

Der Rabatt wird zum Jahresende gewährt. Die Überprüfung nimmt bremenports auf Antrag (bis zum 31.03. des Folgejahres) vor. Die derzeit gültige Regelung finden Sie in der aktuellen Hafengebührenordnung.

UMWELT-RABATT FÜR BINNENSCHIFFE:

Fahrzeuge im Binnenverkehr erhalten pro Anlauf einen Rabatt von 10 Prozent auf die Binnenschiffsgebühr, wenn der von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) festgelegte Emissionsgrenzwert der Stufe II, (ZKR-Protokoll 19, Resolution der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt vom 11. Mai 2000) oder die Stufe V nach der Richtlinie (EU) 2016/1629 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (NRMM-Richtlinie (EU) 2016/1629 (ABl. L 252 vom 16. September 2016, S. 118)) übertroffen werden. Hinsichtlich des NOx Wertes muss dieser mindestens 65 Prozent über den zulässigen Werten nach ZKR II und NRMM Stufe V liegen. Zugrunde gelegt wird hierbei jeweils der Antriebsmotor des jeweiligen Fahrzeugs mit der niedrigsten Kategorie. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines eindeutigen, nachvollziehbaren und gültigen Zertifikats oder Zeugnisses bei der Gebührenstelle von bremenports.

Hafengebührenordnung und Rechner

Wenn Sie sich detailliert über die Hafengebühren informieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Blick in die Bremische Hafengebührenordnung. Oder Sie ermitteln die Abgaben einfach mit unserem Hafengebührenrechner selbst. Gerne unterstützen unsere Kollegen Sie dabei auch telefonisch.

Der Hafengebührenrechner wird derzeit für Sie überarbeitet.

Im Vordergrund das Schiff der Taucher von bremenports in Fahrt, im Hintergrund das Containerterminal mit seinen Containerbrücken.

Hafenbezogene Gesetze finden Sie hier.