Kampf gegen den erhöhten Meeresspiegel

Aufgrund des erhöhten Meeresspiegels ist das Sperrwerk  unter der Kennedybrücke in Bremerhaven mit seinen Bemessungen nicht mehr hoch genug. Im Rahmen des Generalplans Küstenschutz ist deshalb ein Neubau vorgesehen. Das Projektgebiet erstreckt sich dabei vom Seedeich (Zufahrt zur südlichen Geestmole) bis zum Weserdeich (Wilke Atelier).

Aktuelle Projektphase:
HOAI Leistungsphase 3+4 (Bauentwurfsplanung und
Genehmigungsplanung)

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Ertüchtigung der Küstenschutzeinrichtungen
im Bereich des Geestevorhafens

VISUALISIERUNGEN

VISUALISIERUNGEN

Bestand an der Wesermündung

Mit dem Generalplan Küstenschutz von 2007 sind für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen die Anforderungen an den Hochwasserschutz bis zum Jahr 2100 festgelegt worden. Demnach sind in Bremerhaven verschiedene Küstenschutzeinrichtungen zu ertüchtigen, um den künftig zu erwartenden Belastungen Stand halten zu können.

Die Bereiche mit Gründeichen

  • Lohmanndeich
  • Weserdeich zwischen Zoo am Meer und Geestemündung und
  • Seedeich zwischen Fischereihafen-Doppelschleuse im Norden und der ehemaligen Landesgrenze zu Niedersachsen im Süden

sind in diesem Zusammenhang bereits ertüchtigt worden bzw. ein letzter Abschnitt im Bereich des mittleren Seedeiches wird derzeit noch baulich umgesetzt. Die im südlichen Bereich des Überseehafens erforderlichen Maßnahmen auf der Columbusinsel wurden im Herbst 2021 abgeschlossen. Mit Abschluss dieser Arbeiten sind alle zu ertüchtigenden Hochwasserschutzeinrichtungen in Bremerhaven bis auf den Bereich im Geestevorhafen umgesetzt. Diese Maßnahmen sind notwendig, damit der Hochwasserschutz auch in Zukunft nachhaltig gewährleistet werden kann.

Die Ertüchtigung der Küstenschutzanlagen im Bereich des Geestevorhafens ist Gegenstand des nunmehr vorgesehenen Zulassungsverfahrens. Die Planung für das Abschnittsprojekt „Ertüchtigung der Hochwasserschutzeinrichtungen im Bereich des Geestevorhafens“ erfolgt durch die bremenports GmbH und Co. KG im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen (Land), vertreten durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation als Trägerin des Vorhabens.

Planungsbereiche

Für die Entwurfsbearbeitung wurde die neue Hochwasserschutzstrecke in Planungsbereiche eingeteilt. Die Einteilung der Planungsbereiche ist dem Lageplan zu entnehmen. Die Gliederung erfolgt nach baulicher Ausbildung bzw. Funktion. Insgesamt sind 8 Planungsbereiche ausgewiesen:

1 Seedeichanbindung Dieser Projektteil wird in einem separaten Verfahren bearbeitet.
2 Schleusenvorhafen Der Bereich von der Fischereihafenschleuse bis zum neuen Fähranleger wird als Erddeichkörper geplant. Aus Platzgründen wird im Bereich des Parkplatzes zusätzlich eine Winkelstützwand vorgesehen. Im Bereich der Geestehalbinsel soll zwischen der Bussestraße und dem neuen Deich eine Parkanlage entstehen.
3 Fähranleger Für den Bau des neuen Sperrwerkes muss der Fähranleger verlegt werden. Dazu muss der alte Fähranleger zurückgebaut und an anderer Stelle ein neuer errichtet werden. Für die Aufrechterhaltung des Fährbetriebes während der Bauzeit ist eine provisorische Zufahrt vorgesehen. Der Hochwasserschutz wird als senkrechte Wand (Spundwand) mit einem Deichscharttor für die Fährzufahrt ausgeführt.
4 Sperrwerk und Anschlussbereiche Das Sperrwerk wird als Stahlbetonbauwerk mit einem doppelten Stemmtorpaar geplant.
5 Anschluss Nord (WSA/ Alter Vorhafen) Zwischen dem neuen Sperrwerk und dem Anschluss an den Weserdeich ist eine Spundwand als Hochwasserschutz vorgesehen. Für die vorhandenen Zufahrtssituationen sind 3 Deichscharttore geplant.
6 Ersatzliegeplätze Südmole Da durch das neue Sperrwerk Liegeplätze entfallen, muss das Liegeplatzkonzept im Vorhafen angepasst werden.
7 Rückbau der HWS-Elemente am Sperrwerk Nach Fertigstellung des neuen Hochwasserschutzes müssen die nicht mehr benötigten Hochwasserschutzelemente am alten Sperrwerk zurückgebaut werden.
8 Ersatzliegeplätze WSA Als Ausgleich für den Wegfall eines Liegeplatzes des Wasser- und Schifffahrtsamtes muss in diesem Bereich ein Ersatz geschaffen werden.